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1. Einführung
In den Lektionen 2 und 3 des
Grundkurses sind die Anfänge der reformierten Reformation in der
Schweiz und in Genf (mit einem kleinen Ausblick auf Frankreich) thematisiert
worden.
In dieser Lektion soll es um die Frage gehen, wie sich die Reformation
reformierter Prägung in einzelnen Teilen Deutschlands etabliert
hat. Es wird zu sehen sein, daß dies kein einheitlicher Vorgang
war. Es gibt zum einen das Phänomen, daß einzelne Gebiete,
die sich zunächst zur lutherischen Reformation gewandt hatten, im
Laufe des 16. Jahrhunderts reformiert wurden (so z.B. die Grafschaften
Bentheim und Lippe oder die Kurpfalz u.a.). Daneben gibt es auch Regionen,
die von Anfang an eine reformiert geprägte Reformation erlebten
(etwa Oberdeutschland) oder anfangs sowohl unter lutherischem wie reformiertem
Einfluß standen (etwa die Pfalz). Und es gab in Deutschland zahlreiche
Flüchtlingsgemeinden (vor allem Hugenotten und Waldenser). Das alles
macht es schwer, das gesamte Geschehen mit einem Begriff zu fassen. Der
um 1985 heftig diskutierte Vorschlag, das ganze Geschehen als "zweite
Reformation" nach einer ersten lutherischen zu benennen, muß als
gescheitert angesehen werden, weil damit eine nur in manchen Gebieten
vorhandene Abfolge von zunächst lutherischer und dann reformierter
Konfessionalisierung zum Maßstab gemacht wird. Passender ist es
deshalb, für Deutschland etwas diffuser von der "reformierten
Konfessionalisierung" und der Geschichte reformierter Kirchen und
Gemeinden im 16. und 17. Jahrhundert zu sprechen. Deshalb gibt es in
dieser Lektion aufgrund der sehr verschiedenen Weisen, wie in Deutschland
reformierte Gemeinden entstanden, auch relativ viele jeweils für
sich stehende Abschnitte. Sie spiegeln die Vielfalt, aber zeigen auch
die Komplexität historischer Entwicklungen auf.
Offiziell ist das Reformiertentum in Deutschland erst 1648 mit dem Westfälischen
Frieden zu Münster und Osnabrück anerkannt worden, der den
dreißigjährigen Krieg beendete. Vorher ist ein Ereignis aus
dem Jahr 1555 wichtig. Im Augsburger Religionsfrieden werden u.a. zwei
Entscheidungen getroffen. Zum einen wird den Angehörigen der Augsburger
Konfession der Landfriede garantiert. Und zum anderen wird das sogenannte "ius
reformandi" bestätigt. Damit können die Fürsten,
Reichsgrafen und Reichsstädte die Konfession ihres Landes bestimmen
(später auf die Formel "cuius regio eius religio" - "wes
Land des Glaube" gebracht). Daß die reformierte Konfession
zu den Augsburgischen Konfessionsverwandten gehört, gab den reformiert
werdenden Fürsten die Freiheit, in ihren Gebieten das reformierte
Bekenntnis einzuführen. Für die reformierte Konfession reicht
die Zeit der Konfessionalisierung von 1563 (die Kurpfalz wird reformiert)
bis zum Westfälischen Frieden 1648. Dort wird einerseits den Reformierten
das gleiche Recht wie den Katholiken und Lutheranern eingeräumt.
Und zum anderen wird das "ius reformandi" eingeschränkt,
so daß ein Konfessionswechsel des Landesherrn nicht mehr den seiner
Gebiete zur Folge haben muß.
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