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In dieser Lektion wird versucht, einen Einblick in das Werden der reformierten Kirchen in Europa abgesehen von Deutschland zu geben. Die reformierte Kirche in Deutschland hat sich anders als anderen europäischen Ländern sehr unterschiedlich entwickelt, was auf die uneinheitliche, ja zerrissene politische Lage in Deutschland zurückgeht ("Flickenteppich") - das wurde in Lektion 4 im Überblick dargestellt. 1. Schweiz Wie in den Lektionen 2 und 3 ausführlich dargestellt, hat der Beginn der reformierten Reformation auf dem Boden der heutigen Schweiz stattgefunden, in Zürich zunächst (hier ist an Ulrich Zwingli zu erinnern) und mit einem Höhepunkt dann in Genf (hier ist an Johannes Calvin zu erinnern); gleichwohl gehörte Genf zu Calvins Zeiten noch nicht zur Eidgenossenschaft. Die Eidgenossenschaft der Schweiz ist bis heute durch eine Selbständigkeit der einzelnen Städte und Länder (Kantone) gekennzeichnet. Zürich führte die Reformation im Jahre 1523 durch. Andere Städte folgten, so z.B. Bern 1528 und Basel 1529. In anderen Kantonen konnten die einzelnen Gemeinden selbst entscheiden, ob sie die Reformation durchführen wollten oder nicht (so etwa in Appenzell, Graubünden und Glarus). Andere Orte in der Eidgenossenschaft blieben römisch-katholisch. Es kam zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den evangelischen und katholischen Ständen, deren unrühmlicher Höhepunkt die Niederlage der Evangelischen 1531 in Kappel bei Zürich war; hier starb auch der Reformator Ulrich Zwingli. Von den insgesamt 13 Ständen der Eidgenossenschaft waren 1531 sieben römisch-katholisch, vier waren reformiert und in zweien gab es beide Konfessionen. Es gelang Heinrich Bullinger, dem Nachfolger Zwinglis, und Johannes Calvin, ein Auseinanderdriften der verschiedenen Richtungen der reformierten Reformation in der Schweiz zu verhindern, so dass sich nicht ein zwinglischer und ein calvinscher Typ von Reformation nebeneinander entwickelte. Wichtigstes Dokument dieser Einigung in der Abendmahlsfrage ist der 1549 entstandene "Consensus Tigurinus" (Zürcher Konsens) - eigentlich kann man erst von da an von der Existenz einer reformierten Kirche reden. Heinrich Bullinger verfasste 1566 ein von fast allen Kirchen der deutschsprachigen
Schweiz angenommenes Bekenntnis, die Confessio Helvetica posterior (Zweites
Helvetisches Bekenntnis), ausführlich dazu in der Lektion 6. Neben
dem Bekenntnis wurde auch die katechetische Arbeit intensiviert; in Zürich
verfasste der Reformator Leo Jud einen in Zürich für mehrere
Jahrhunderte gebräuchlichen Katechismus. In anderen Orten wurde
der Heidelberger Katechismus eingeführt. 1531 erschien ebenfalls
in Zürich eine eigene vollständige Bibelübersetzung, die
sogenannte „Zürcher Bibel“, die gegenwärtig in
einer neuen Übertragung erscheint.
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